Kiosk-Eröffnung hat Vorrang

NWZ

NEUSTADT/BON – Der frisch gewählte Vorstand und Aufsichtsrat des Dorfgemeinschaftshauses
Neustadt hat in einer ersten gemeinsamen Sitzung die weiteren Schritte besprochen. Ein Kaufvertrag für den „Neustädter Hof“ liegt vor und wird nun unmittelbar nach Eintragung der Genossenschaft und Genehmigung gültig. Anschließend werden die erforderlichen Renovierungs-und Umbaumaßnahmen vorgenommen, vorrangig ist dabei die Wiedereröffnung des Kiosks.
Die Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat wünschen sich, dass sich für den Kioskbetrieb im neuen Dorfgemeinschaftshaus Neustädter Hof Personen aus der näheren Umgebung interessieren, die dann in Eigenregie tätig werden.